Verbunden mit der Burg ist die
Geschichte des Ritters Werner von Homburg, der im 13. Jh. lebte. In der
Schlacht von Soest hatte dieser seinem Freund Eberhard von der Mark zum
Sieg über den Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg verholfen.
Dies verzieh ihm der Kirchenfürst nie. Er bestach nahe Verwandte des
Homburgers, die ihm dabei behilflich sein sollten, Werner zu fangen. Hoch
und heilig schwor ihnen Siegfried, daß er Werner von Homburg nur
einen Denkzettel verpassen und ihn weder am Gute kürzen, noch ihn
am Leben strafen und nicht einmal seine Haut ritzen werde. Durch eine feige
List kam Werner so in die Hand des Erzbischofes, der ihn in den Kerker
warf, welchen er weich mit Rosen, Federn und Moos hatte polstern lassen.
Mit den gleichen Stoffen ließ er seinen Gefangenen auch bedecken
und den Raum anschließend zumauern. Heftig empörten sich da
die Verwandten des Gefangenen, die dem Erzbischof geholfen hatten, Werner
zu fangen. Dieser aber erwiderte: "Ich bin nicht eidbrüchig geworden!
Ich habe nur geschworen, den Homburger weder am Gut zu kürzen, noch
ihn am Leibe zu verletzen. Nach seinem Gut gelüstet mich nicht und
in dem weichen Flaum und in den Rosenblättern, aus denen die Dornen
sorgfältig herausgesucht sind, wird er seine Haut nicht ritzen. Wollt
ihr, so möget Ihr ihn nach einigen Tagen aus dem Kerker abholen. Er
hat dann den Frevel, sich an einem Gesalbten des Herrn feindlich vergriffen
zu haben, gebüßt." So schloß der Diener Gottes, wohlwissend,
daß der Gefangene sterben würde, seine Rede.
Die Hexenschwemme
Unweit der Burg soll sich in einer
Krümmung des Flüßchen Bröl eine Vertiefung befinden.
Diese Stelle heißt allgemein nur die "Hexenschwemme''. Hier wurden
früher die auf der Homburg als Hexen angeklagten Frauen der sogenannten
Wasserprobe unterzogen. Ursprünglich ein Gottesurteil, ist diese als
Form der Rechtsfindung viel älter als der Hexenprozeß, bei dem
sie seit dem späten Mittelalter häufig zur Anwendung kam. Man
fesselte die Verdächtige so, daß die Hände kreuzweise an
die Füße gebunden waren, und warf sie (unter Umständen
an einem Seil) in ein offenes Gewässer wie in diesem Fall die Bröl.
Ging sie unter, so galt ihre Unschuld als erwiesen, schwamm sie aber oben,
so war sie der Hexerei überführt: das Wasser als Element der
Reinheit stößt die Hexe, die zudem durch ihre vom Teufel verliehene
Leichtigkeit, die sie ja auch zum Fliegen befähigt, am Untersinken
gehindert ist, von sich sie muß daher auf dem Wasser schwimmen, so
sehr sie sich auch bemüht unterzugehen. Hexensagen berichten in diesem
Zusammenhang, der Teufel habe seinen Verbündeten bei Vertragsabschluß
versprochen, ihr bei einer solchen Probe beizustehen, indem er ihr ein
Stäbchen unter die Mütze schiebt, bringt dann jedoch zum Hohn
nur eine Nähnadel. Tatsächlich haben manche "Hexen" sich freiwillig
zur Wasserprobe gemeldet in der Hoffnung, so ihre Unschuld beweisen zu
können. Unter Rechtsgelehrten war die Wasserprobe nicht unumstritten.
Diskutiert wurde vor allem die Art des Fesselungsschemas, durch das die
Betroffenen wie kleine Schiffe auf dem Wasser zu liegen kamen. In einigen
Gebieten hat die Wasserprobe sich sogar bis in das 19. Jh. gehalten.
Riesengrab/Dicke Steine
An der an Schloß Homburg vorbeiführenden Straße liegt ein langgestreckter Hügel, der allgemein das "Riesengrab" genannt wird und in dem der Sage nach ein Riese bestattet ist. Möglicherweise handelt es sich um ein frühgeschichtliches Hügelgrab. Anregend auf die Phantasie wirken auch die unterhalb des Schlosses im Wald gelegenen "Dicken Steine", riesige Quarzitblöcke, die bei der Talbildung der Homburger Bröl während des Tertiärs vor Millionen von Jahren als sogenannte Härtlinge freigelegt worden sind.